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Art 5 NW_30840 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Artikel 1 und Artikel 3 gelten entsprechend für die Übernahme der Prüfungsvoten der Freiwilligen Selbstkontrolle der Automatenwirtschaft (ASK) für die Freigabe und Kennzeichnung der Programme nach § 13 JuSchG. Die nach Artikel 2 bestellten Ständigen Vertreter bei der USK nehmen die genannten Aufgaben auch gegenüber der ASK wahr.