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§ 6 NW_30664 (Nordrhein-Westfalen) — Nebenkostenerstattung

Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Vom 29. Juni 2012

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sonstige im Zusammenhang mit Reisen im Sinne dieser Satzung entstehende notwendige Auslagen, die nicht nach den §§ 3 bis 5 zu erstatten sind, werden auf Nachweis entsprechend den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes NRW erstattet.