Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GKL-StV
GKL-StV§ 14 Grundkapital
Stand: 26.08.2026
Die Anstalt wird mit einem Grundkapital von 2 Millionen Euro ausgestattet. Die Vertragsländer leisten die Einlagen auf das Grundkapital durch Sacheinlage des Vermögens der Altanstalten gemäß § 12 Absatz 1.