Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste oder zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen …§ 2 Errichtung
Stand: 26.08.2026
Für die Abnahme der Prüfungen errichtet die Bezirksregierung Köln als zuständige Stelle (zuständige Stelle) einen Prüfungsausschuss. Bei Bedarf können mehrere Prüfungsausschüsse eingerichtet werden.