Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste oder zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen …§ 1 Ziel der Fortbildung
Stand: 26.08.2026
In der Fortbildungsprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling durch die berufliche Fortbildung vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die ihn über das Ziel der Berufsausbildung der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste hinaus qualifizieren und ihn befähigen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in Einrichtungen des Informationswesens, in Archiven, Bibliotheken, Bildagenturen, Informations- und Dokumentationseinrichtungen und medizinischen Dokumentationsstellen (Einrichtungen des Informationswesens) wahrzunehmen.
Teil 2
Prüfungsausschüsse