nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 12 NW_30654 (Nordrhein-Westfalen) — Fälligkeit und Zahlung der Elternbeiträge

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den LWL-Förderschulen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Elternbeiträge sind ab Betreuungsbeginn monatlich im Voraus, jeweils zum 1. eines Monats durch Bankeinzugsverfahren zu entrichten. Die Beiträge werden stets als volle Monatsbeiträge erhoben, unabhängig von An- und Abwesenheitszeiten des Kindes sowie Schließzeiten, Ferien oder ähnlichem. In begründeten Ausnahmefällen und auf Antrag können andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.