Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag§ 10a Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden
Stand: 07.11.2020
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.