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Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV

§ 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30461/6#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30461/6#abs-2 (2) Das für Immissionsschutz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

Der Minister

für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,

Natur- und Verbraucherschutz

Hinweis zu Anlage 2:

Die im Maßstab 1:50 000 erstellte topographische Karte liegt nur der gedruckten Fassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen im Format DIN A 3 bei; in der elektronischen Ausgabe erfolgt die Darstellung und der Ausdruck im Format DIN A 4.

§ 5