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Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen …

Art 10 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden von den vertragsschließenden Ländern beim Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa hinterlegt worden sind. Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa teilt den übrigen beteiligten Ländern den Zeitpunkt der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.

Für das Land Baden-Württemberg:

Der Justizminister

Rainer S t i c k e l b e r g e r

Für den Freistaat Bayern:

Die Staatsministerin

der Justiz und für Verbraucherschutz

Dr. Beate M e r k

Für das Land Hessen:

Der Minister

der Justiz, für Integration und Europa

Jörg-Uwe H a h n

Für das Land Nordrhein-Westfalen:

Der Justizminister

Thomas K u t s c h a t y

Art 9