Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer§ 2 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Für die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Für den Finanzminister
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr
Für den Minister
für Inneres und Kommunales
Die Ministerin
für Wissenschaft, Innovation und Forschung