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Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

§ 2 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Für die Ministerpräsidentin

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung

Für den Finanzminister

Der Minister

für Wirtschaft, Energie, Bauen,

Wohnen und Verkehr

Für den Minister

für Inneres und Kommunales

Die Ministerin

für Wissenschaft, Innovation und Forschung

§ 1