Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2011 S. 333

Verordnung zum Studiumsqualitätsgesetz

3 Normen · Ausgangsfassung vom 06.07.2011 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Verwendungszweck
  3. § 2 Verteilung
  4. § 3 Inkrafttreten, Berichtspflicht
  5. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    21.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 552)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    28.01.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 08.01.2021

    GV. NRW. S. 31

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).