Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren
Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren§ 4
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
Das für den Bereich Inneres zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Der Justizminister