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Betriebssatzung für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei

§ 3 Betriebsleitung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/3#abs-1 (1) Die Betriebsleitung muss die notwendigen fachlichen, kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Leitungsfunktionen erbringen. Die Betriebsleitung ist dafür verantwortlich, dass die LVR-Krankenhauszentralwäscherei nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/3#abs-2 (2) Für die Betriebsleitung wird eine Vertretung bestellt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/3#abs-3 (3) Die Betriebsleitung sowie deren Vertretung werden für die Dauer von vier Jahren bestellt.

Teil 2

Struktur und Zuständigkeit der Einrichtung

§ 2 § 4