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Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

§ 19 Jahresabschluss

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Betriebsleitung hat nach § 21 Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen.

§ 18 § 20