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Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

§ 18 Buchführung und Kostenrechnung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30275/18#abs-1 (1) Die Buchführung der Einrichtung wird nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung geführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30275/18#abs-2 (2) Der Betrieb hat eine Kostenrechnung zu erstellen.

§ 17 § 19