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§ 1 NW_30275 (Nordrhein-Westfalen) — Rechtsnatur und Name

Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der LVR (Landschaftsverband Rheinland) führt unter den Namen

„LVR-HPH-Netz Niederrhein

LVR-HPH-Netz Ost

LVR-HPH-Netz West“

drei wirtschaftlich und organisatorisch eigenständige Einrichtungen, die wie Eigenbetriebe geführt werden und gemeinsam den „LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen“ bilden.