Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BEV
BEV§ 7 Verbandsversammlung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30236/7#abs-1 (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitglieder.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30236/7#abs-2 (2) Die Vertretung eines Mitgliedes durch ein anderes Mitglied ist nur aufgrund einer schriftlichen Vollmacht zulässig, die der Geschäftsführung vorzulegen ist.