Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BEV
BEV§ 4 Durchführung der Aufgabe
Stand: 26.08.2026
Der Verband erteilt Aufträge an Entsorgungsunternehmen zur Durchführung der Sammlung und schadlosen Beseitigung öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle innerhalb des vom Verband beschlossenen Netzes von Entsorgungseinrichtungen.