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§ 4 NW_30236 (Nordrhein-Westfalen) — Durchführung der Aufgabe

BEV

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Verband erteilt Aufträge an Entsorgungsunternehmen zur Durchführung der Sammlung und schadlosen Beseitigung öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle innerhalb des vom Verband beschlossenen Netzes von Entsorgungseinrichtungen.