Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BEV
BEV§ 11 Zusammensetzung des Vorstandes
Stand: 26.08.2026
Der Vorstand besteht aus drei Personen. Dies sind die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher, eine erste Stellvertreterin oder ein erster Stellvertreter sowie eine zweite Stellvertreterin oder ein zweiter Stellvertreter.