Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und …

§ 3 Ersatz des Verdienstausfalles

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Ersatz des tatsächlich entgangenen regelmäßigen Bruttoverdienstes und die Erstattung der den Arbeitnehmeranteil übersteigenden Beiträge zur Sozialversicherung richtet sich nach § 41 Absatz 2 SGB IV.

§ 2 § 4