Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung der Laufbahnprüfungen für die Laufbahn des höheren Forstdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Prüfungsausschüssen für die Laufbahn agrar- und umweltbezogene Dienste, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des Landes Niedersachsen

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung der Laufbahnprüfungen …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 2. Juni 2010

Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben am 27. April 2010/10. Mai 2010 die Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung der Laufbahnprüfungen für die Laufbahn des höheren Forstdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Prüfungsausschüssen für die Laufbahn agrar- und umweltbezogene Dienste, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des Landes Niedersachsen abgeschlossen.

Die Verwaltungsvereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Minister

für Umwelt und Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

des Landes Nordrhein-Westfalen

Eckhard U h l e n b e r g

Verwaltungsvereinbarung

über die Durchführung der Laufbahnprüfungen für die

Laufbahn des höheren Forstdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen

vor den Prüfungsausschüssen für die Laufbahn agrar- und umweltbezogene

Dienste, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des Landes Niedersachsen

Zwischen dem

Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Düsseldorf

und dem

Land Niedersachsen,

vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung in Hannover

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

§ 1