Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung der Laufbahnprüfungen für die Laufbahn des höheren Forstdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Prüfungsausschüssen für die Laufbahn agrar- und umweltbezogene Dienste, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des Landes Niedersachsen
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung der Laufbahnprüfungen …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 2. Juni 2010
Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben am 27. April 2010/10. Mai 2010 die Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung der Laufbahnprüfungen für die Laufbahn des höheren Forstdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Prüfungsausschüssen für die Laufbahn agrar- und umweltbezogene Dienste, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des Landes Niedersachsen abgeschlossen.
Die Verwaltungsvereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Eckhard U h l e n b e r g
Verwaltungsvereinbarung
über die Durchführung der Laufbahnprüfungen für die
Laufbahn des höheren Forstdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen
vor den Prüfungsausschüssen für die Laufbahn agrar- und umweltbezogene
Dienste, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des Landes Niedersachsen
Zwischen dem
Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Düsseldorf
und dem
Land Niedersachsen,
vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung in Hannover
wird folgende Vereinbarung geschlossen: