Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung der Laufbahnprüfungen für die Laufbahn des höheren Forstdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Prüfungsausschüssen für die Laufbahn agrar- und umweltbezogene Dienste, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des Landes Niedersachsen
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung der Laufbahnprüfungen …§ 1 Ziel der Vereinbarung
Stand: 26.08.2026
Zur Verwaltungsvereinfachung und unter Berücksichtigung der begrenzten Anzahl an Prüflingen finden, Bezug nehmend auf § 8 Absatz 3 des Gesetzes über den Vorbereitungsdienst für die Laufbahnen des gehobenen und des höheren Forstdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Forstdienstausbildungsgesetz NRW – FDAG NRW), die Laufbahnprüfungen der Forstreferendarinnen und –referendare des Landes Nordrhein-Westfalen für die Laufbahn des höheren Forstdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Laufbahnprüfungen der Forstreferendarinnen und –referendare des Landes Niedersachsen vor den vom niedersächsischen Fachministerium gebildeten Prüfungsausschüssen für die Laufbahn agrar- und umweltbezogene Dienste, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt statt.