Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 3
Fn 3§ 3 Versetzung, Abordnung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30158/3#abs-1 (1) § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und Absatz 2 bis 4 gilt für die Erklärung des Einverständnisses zu einer Versetzung oder Abordnung in den Landesdienst sowie für die Versetzung oder Abordnung zu einem anderen Dienstherrn, § 2 Absatz 1 Nummer 5 für die Versetzung oder Abordnung zu einem anderen Dienstherrn entsprechend. Das gilt auch für die Versetzung oder Abordnung innerhalb des Landesdienstes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30158/3#abs-2 (2) In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen verfüge ich die Versetzung oder Abordnung.