Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 1144

Verordnung über die maschinelle Führung des Grundbuchs und die Konzentration der Führung des Berggrundbuchs

6 Normen · Ausgangsfassung vom 13.04.2010 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Einführung des maschinell geführten Grundbuchs
  3. § 2 Anlegung der maschinell geführten Grundbücher
  4. § 3 Amtliche Ausdrucke
  5. § 4 Ersatzgrundbuch
  6. § 5 Delegation
  7. § 6 Inkrafttreten, Berichtspflicht

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    04.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 04.12.2024, Artikel 3

    GV. NRW. S. 1144

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).