Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen im Rheinland

Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Durchführung der …

§ 6 Stundung der Gebühren

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Gebühr kann nicht erlassen werden. Auf schriftlichen Antrag des/der Gebührenpflichtigen kann zur Abwendung unbilliger Härten die Gebühr nach pflichtgemäßem Ermessen des zuständigen Landschaftsverbandes gestundet werden.

§ 5 § 7