Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und …

§ 23 Nicht bestandene Prüfung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Bei nicht bestandener Prüfung erhält die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer und ggf. die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, in welchen Prüfungsfächern keine ausreichenden Leistungen erbracht worden sind und welche Prüfungsfächer in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr zu wiederholen sind.

§ 22 § 24