Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 18. März 2010
Auf Grund des Beschlusses des Berufsausbildungsausschusses vom 12. Dezember 2008 gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 18. April 1973 erlassen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) in der jeweils geltenden Fassung die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“:
I. Abschnitt
Zuständigkeit und Prüfungsausschüsse