Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 18. März 2010

Auf Grund des Beschlusses des Berufsausbildungsausschusses vom 12. Dezember 2008 gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 18. April 1973 erlassen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) in der jeweils geltenden Fassung die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“:

I. Abschnitt

Zuständigkeit und Prüfungsausschüsse

§ 1