Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 876
Gesetz über die Anerkennung als Markscheider im Land Nordrhein-Westfalen
8 Normen · Ausgangsfassung vom 17.12.2009 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Anerkennung
- § 2 Voraussetzungen für die Anerkennung
- § 3 Antrag
- § 4 Urkunde
- § 5 Widerruf und Erlöschen der Anerkennung, Tätigkeitsuntersagung,Informationspflicht
- § 6 Verzeichnis der anerkannten Markscheider
- § 7 Ordnungswidrigkeiten
- § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
09.12.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.12.2014
GV. NRW. S. 876
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).