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Gewerberechtsverordnung -GewRV§ 4 Inkrafttreten
Stand: 24.07.2019
Diese Verordnung tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
zugleich
für den Ministerpräsidenten
Der Innenminister
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 4 Gewerberechtsverordnung -GewRV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.