Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fluglaternenverordnung
Fluglaternenverordnung§ 4
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
Für den Innenminister
Der Minister
für Generationen, Familie,
Frauen und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen