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Satzung für das LVR-Landesjugendamt Rheinland§ 8 Vorsitz
Stand: 26.08.2026
Die stimmberechtigten Mitglieder wählen die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung aus den dem Ausschuss angehörenden Mitgliedern der Landschaftsversammlung. Die/Der Vorsitzende muss dem Landschaftsausschuss angehören.