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Satzung für das LVR-Landesjugendamt Rheinland§ 6 Voraussetzungen der Mitgliedschaft
Stand: 26.08.2026
Die stimmberechtigten Mitglieder einschließlich der Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen die Voraussetzungen für die Wahl in eine örtliche Gemeindevertretung im Bezirk des LVR erfüllen.