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VAPaF

§ 2 Einstellungsvoraussetzungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für die Ausbildung zur amtlichen Fachassistentin / zum amtlichen Fachassistenten kann eingestellt werden, wer den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule oder einen mindestens gleichwertigen Bildungsabschluss besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

§ 1 § 3