Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KHZVV
KHZVV§ 14 Inkrafttreten, Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2012 und danach alle 5 Jahre über die Erfahrungen mit dieser Verordnung.