Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Verordnung über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 5. Oktober 2004 (GV. NRW. S. 612) außer Kraft.
Das Innenministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2012 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
Der Innenminister