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SOLAS-Ausführungsvereinbarung

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 13. März 2008

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2008 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung der Vereinbarung über die Ausführung von Vollzugsaufgaben im Sinne des Kapitels XI-2 der Anlage des internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) betreffend Seeschiffe (SOLAS-Ausführungsvereinbarung) zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß § 7 Abs. 1 der Vereinbarung gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 13. März 2008

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Jürgen R ü t t g e r s

(L. S.)

Präambel

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt, die Wasserschutzpolizei des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Ausführung der Kontrollen und weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gemäß der Regel 9 Absatz 1, 2.4 und 2.5 von Kapitel XI-2 der Anlage des SOLAS-Übereinkommens zu beauftragen. Hierzu schließen die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (im Folgenden „Bund“), und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Innenministerium, gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 b) des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt folgende Vereinbarung:

§ 1