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Satzung der Unfallkasse Nordrhein-WestfalenVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 28. November 2007
Auf Grund der §§ 33 Abs. 1 und 34 Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) - i.V.m. § 116 Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) und Artikel 1 § 5 der Verordnung über die Fusion der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen haben die Vertreterversammlungen der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen, des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes, des Gemeindeunfallversicherungsverbandes Westfalen-Lippe und der Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen folgende Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - nachstehend „Unfallkasse“ genannt - beschlossen:*
*Soweit in der Satzung die männliche Sprachform verwendet wird, soll hiervon auch die weibliche Form mit umfasst werden.
Abschnitt I
Allgemeine Rechtsgrundlagen