Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes
Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des …§ 16 Träger der Untersuchungsanstalt
Stand: 26.08.2026
Träger der Untersuchungsanstalt sind das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf (Kommunen).