Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes
Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des …§ 15 Errichtung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29452/15#abs-1 (1) Im Regierungsbezirk Münster wird aus dem Chemischen Landes- und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt in Münster (CVUA MS) und dem Gemeinsamen Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamt für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Gelsenkirchen in der Emscher-Lippe-Region in Recklinghausen (CEL) eine integrierte Untersuchungsanstalt für Bereiche des Verbraucherschutzes (Untersuchungsanstalt) gebildet und als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Juli 2009 errichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29452/15#abs-2 (2) Die Untersuchungsanstalt führt den Namen „Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe“ (CVUA-MEL) mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen Rechts“.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29452/15#abs-3 (3) Die Einzugsbereiche der Untersuchungsanstalt für in Spalte 1 der Tabellen in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung näher bestimmte Untersuchungen und Untersuchungsbereiche bestimmen sich nach Spalte 2 der Tabellen der Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung. Im Übrigen ist Einzugsbereich der Untersuchungsanstalt der Regierungsbezirk Münster.