Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Auflösung des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Auflösung des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein-Westfalen§ 1
Stand: 01.01.2008
Das für das Land Nordrhein-Westfalen als Mittelbehörde des Justizvollzugs errichtete Landesjustizvollzugsamt wird aufgelöst.