Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Errichtung und Organisation der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Errichtung und Organisation der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

§ 1 Errichtung und Sitz

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29448/1#abs-1 (1) Für die gesetzliche Unfallversicherung im Landes- und Kommunalbereich in Nordrhein-Westfalen wird am 1. Januar 2008 die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf errichtet. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat Regionaldirektionen in Düsseldorf und Münster. Sie wirkt auf eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitsmengen im Rheinland und in Westfalen hin.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29448/1#abs-2 (2) Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist eine landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie besitzt unbeschadet des Rechts zur Aufstellung einer Dienstordnung das Recht, Beamte zu haben (Dienstherrenfähigkeit). Sie ist zur Dienstsiegelführung berechtigt.

§ 2