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Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes …

§ 8 Sonstige Aufgaben

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29428/8#abs-1 (1) Die Aufgaben der Kostenerstattung nach dem Gesetz zur Hilfe für Familien bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen werden mit Wirkung vom 1. Januar 2 008 als landesweite Zuständigkeit auf die Bezirksregierung Münster übertragen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29428/8#abs-2 (2) Die Aufgaben nach dem Gesetz über den Bergmannversorgungsschein werden mit Wirkung vom 1. Januar 2008 als landesweite Zuständigkeit auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe übertragen. Er nimmt die Aufgaben als Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29428/8#abs-3 (3) Die Aufsicht führt die jeweils fachlich zuständige oberste Landesbehörde.

II. Personalrechtliche Maßnahmen

§ 7 § 9