Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land …§ 12 Entwicklung und Betrieb des Registerportals
Stand: 26.08.2026
Die Einzelheiten über die Entwicklung und den Betrieb des Registerportals sowie die Verteilung der diesbezüglichen Kosten auf die am Registerportal beteiligten Länder werden in einer gesonderten Dienstleistungsvereinbarung geregelt.