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§ 12 NW_29415 (Nordrhein-Westfalen) — Entwicklung und Betrieb des Registerportals

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Einzelheiten über die Entwicklung und den Betrieb des Registerportals sowie die Verteilung der diesbezüglichen Kosten auf die am Registerportal beteiligten Länder werden in einer gesonderten Dienstleistungsvereinbarung geregelt.