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AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt§ 17 Mündliche Prüfung
Stand: 26.08.2026
Die mündliche Prüfung findet im Anschluss an die zweite Unterrichtsprobe als Einzelprüfung statt und dauert bis zu 120 Minuten, mindestens jedoch 60 Minuten. Sie ist inhaltlich auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede im Sinne des § 4 bezogen.