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§ 17 NW_29414 (Nordrhein-Westfalen) — Mündliche Prüfung

AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die mündliche Prüfung findet im Anschluss an die zweite Unterrichtsprobe als Einzelprüfung statt und dauert bis zu 120 Minuten, mindestens jedoch 60 Minuten. Sie ist inhaltlich auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede im Sinne des § 4 bezogen.