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Verordnung zur Bestimmung der lebenswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des …

§ 1 Lebenswichtige Einrichtungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Lebenswichtige Einrichtung im Sinne des § 2 Satz 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist im Geschäftsbereich des Finanzministeriums der Produktionsbereich des Rechenzentrums der Finanzverwaltung.

§ 2