Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Saarland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Saarland und dem Land Nordrhein-Westfalen …

§ 10 Vereinsregister

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für die elektronisch geführten Vereinsregister der Amtsgerichte des Saarlandes gelten die §§ 4 bis 9 entsprechend, soweit die Vereinsregister einzelner oder aller Amtsgerichte über das Registerportal zugänglich sind.

§ 9 § 11