Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Saarland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Saarland und dem Land Nordrhein-Westfalen …§ 4 Zentrale Anmeldung zum elektronischen Abrufverfahren des Landes
Stand: 26.08.2026
Das Saarland überträgt die Zuständigkeit für die Anmeldung und Zulassung zu dem elektronischen Abrufverfahren über das Registerportal auf das Land Nordrhein-Westfalen. Zuständige Stelle ist das Amtsgericht Hagen.